Supervision – was bedeutet das?

Supervision bedeutet einen „Überblick“ zu bekommen über Fragen, Probleme, Konflikte aus dem beruflichen Alltag. Supervision ist eine geordnete Reflexion, eine Art Nachdenken unter Anleitung. 

Das Verfahren

Supervision heißt wörtlich „von oben draufschauen“ oder „über sich hinausschauen“. Supervision ist ein gut etabliertes, professionelles Angebot in Arbeitsprozessen und beruflichen Bezügen.

Sie dient als strukturelles Verfahren ganz allgemein der Verbesserung der beruflichen Arbeit indem sie Reflexionsräume schafft, sowie ein vertieftes Verstehen der beruflichen Realität ermöglicht. Sie greift in Form von Fallbeispielen Fragestellungen aus seinem beruflichen Alltag auf und betrachtet diese aus verschiedenen Blickwinkeln, um neue Möglichkeiten des fachlichen Herangehens, im konkreten Fall, zu schaffen. 

Formen der Supervision

  • Fall Supervision nach der Methode der Mediationsanalogen Supervision
  • Gruppen- oder Einzelsupervision

Dauer / Kosten

  • Als Gruppensupervision in der Regel 2 – 4 Stunden.
  • Honorar nach Vereinbarung. 

Literatur

  • Die Mediationsanaloge Supervision – ein Überblick

    Autor: Heiner Krabbe, Sabine Thomsen

    Die Medaitionsanaloge Supervision_Ein Ueberblick 2012.pdf (5Mb)

  • Überlegungen zur Supervision für Mediatoren

    Autor: Heiner Krabbe, Sabine Thomsen

    Überlegungen zur Supervision für Mediatoren.pdf (5 Mb)

  • Supervision für Rechtsanwälte NJW 10/2016;

    Autor: Heiner Krabbe, Prof. Dr. R. Fritz

    Supervision für Rechtsanwälte Schwierige Mandanten, problematische Prozessstrategien, schwierige Anwaltskollegen und Richter gehören zum Alltag eines Rechtsanwaltes. Eine Reflexion in diesen Anforderungen ist zur eigenen Entlastung und Orientierung sinnvoll. Die Supervision bietet als strukturiertes, angeleitetes Verfahren einen „Überblick“, ein „über sich hinaus schauen“ in konkreten Fällen. Diese Form der Einzelfall-Supervision findet nach dem Verfahren der Mediationsanlogen Supervision statt. Nähere Informationen im Artikel.: H. Krabbe, Prof. Dr. R. Fritz: Konzept und Praxis der Supervision im Bereich anwaltlicher Tätigkeit. NJW 10/2016, Seite 694 – 696.